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Wer im Erwerbsleben in der privaten Krankenversicherung versichert war, bleibt es auch als Rentner. Außer ein Angestellter war während der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens 90 % dieser Zeit pflichtversichert, dann ist er als Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Der Beitrag im Rentenalter ändert sich durch den Eintitt in die Rente nicht bei der PKV, da er vom ursprünglichen Eintrittsalter abhängig ist. Nur der Beitragsanteil zum Krankentagegeld fällt weg, da es als Renter aus dem Leistungskatalog herausfällt. Statt dem Arbeitgeberanteil erhält der Versicherte in der PKV einen Zuschuß von der BFA zu seinem Beitrag, ebenso wie der gesetzlich Versicherte. Er hat also in Bezug auf den Zuschuß keinen Nachteil und hat i.d.R. im Krankheitsfall eine bessere Versorgung.
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt man als Rentner ebenso dort als freiwilliges Mitglied versichert und die Beitragsberechnung erfolgt weiterhin nach dem Einkommen, d.h. bei einem Angestellten fällt der halbe Beitragssatz von der
Rente an und der volle Beitragssatz aus anderen Versorgungsbezügen, wie Betriebsrenten und sonstigen Einkünften, wie Zinseinkünfte, Mieteinnahmen etc. Wenn das Einkommen nicht nur aus der gesetzlichen Rente besteht, kann es leicht passieren, daß der Höchstbeitrag bei der GKV zu zahlen ist.
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