Die Sozialgerichtsbarkeit ist für Rechtsstreite im Bereich der Sozialversicherung, wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung etc. zuständig.
Es werden 3 Instanzen unterschieden: das
Sozialgericht, das Landessozialgericht und das das Bundessozialgericht in Kassel.
Will man einen Rechtsstreit z.B. wegen der Rentenhöhe beginnen, so muss man seine Klage bei der zuständigen Sozialgerichtsbarkeit einreichen.