Die Sonderversorgung betrifft die Versorgungssysteme, die abgesehen von der allgemeinen Sozialversicherung in der ehemaligen DDR bestanden.
Von der
Sonderversorgung profitierten z.B. die Nationale Volksarmee, die Zollverwaltung der DDR, die Deutsche Volkspolizei, das Ministerium für Staatssicherheit und andere.