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Sockelbetrag im Rahmen der Riester Rente
Normalerweise muß jeder 1 bis maximal 4 Prozent in der Endstufe (ab 2008) als Mindestbeitrag seines Bruttoeinkommens in einen privaten Riester Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen der Riester Rente zu erhalten. Diese Zulagen werden dann vom Mindestbeitrag abgezogen, so daß der tatsächlich zu zahlende Beitrag des Versicherten niedriger ist. Daraus folgt: Wer nur sehr wenig verdient, müsste eigentlich gar nichts selbst zahlen, da die erhaltenen Zulagen bereits über dem Mindestbeitrag liegen. Seit 2005 betragen die Sockelbeträge 90 Euro beziehungsweise 60 Euro (mit mindestens zwei Kindern).
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