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Nach dem Sozialgesetzbuch sind für die Informationen zur Rehabilitation Servicestellen von den Reha-Trägern eingerichtet worden. Diese sind nach Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert.
Benötigt man nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall eine
Rehabilitationsmaßnahme, so kann man sich an diese Servicestellen wenden.
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