| Rentenversicherungspflicht für Selbständige | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Rentenversicherungspflicht für Selbständige
Als Selbstständige gilt, wer seinen Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit bestreitet und seine Arbeitszeit überwiegend dafür aufwendet. - sind Sie von Ihrem Auftraggeber persönlich abhängig? Hat eine Tätigkeit sowohl Merkmale für eine abhängige Beschäftigung als auch solche, die eher für eine selbstständige Tätigkeit sprechen, kommt es darauf an, welche Merkmale überwiegen. Nicht ausschlaggebend ist die Bezeichnung oder die vertragliche Gestaltung. Entscheidend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse. Ist der Selbständige nicht rentenversicherungspflichtig, so kann er seine Rente über eine private Rente aufbauen, wie z.B. über eine Rürup Rente, welche mit staatlicher Förderung den Rentenaufbau erleichtert.
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