| Rentensplitting | ||||||||||||||||||||||||||||||
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RentensplittingSeit dem 1. Januar 2002 gibt es die Möglichkeit des Rentensplitting zwischen Ehegatten. So können die fehlenden Zeiten z.B. wegen Kindererziehung ausgeglichen werden und die Rentenansprüche beider Ehepartner, trotz unterschiedlicher Beitragszahlungen werden auf das gleiche Niveau gehoben. Im Schnitt sind die Rentenansprüche von Männern höher, als von Frauen, wegen insgesamt höheren Beitragszahlungen und längeren Beitragszeiten. Dieses Ungleichgewicht in der Altersvorsorge von Frauen kann so ausgeglichen werden.
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