| Rentenberater | ||||||||||||||||||||||||||||||
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RentenberaterDer Beruf des Rentenberaters ist ein geschützter Begriff und diese sind Rechtsbeistände mit einer Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, häufig auch für andere Gebiete der Sozialversicherung, wie die gesetzliche Krankenkasse etc. Nimmt man die Dienste eines Rentenberaters in Anspruch, so muss man für dessen Kosten aufkommen.
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