| Rentenabschlag | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Rentenabschlag bei vorzeitigem AltersruhestandMöchte man vorzeitig in den Altersruhestand eintreten, so muss man einen Rentenabschlag hinnehmen, der z.Zt. 0,3 % pro Monat bzw. 3,6%, den man früher auf Rente geht, beträgt. Mit einer Rentenberechnung lässt sich die voraussichtliche Rente zu einem regulären Rentenbeginn ermitteln.
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