Heiratet ein Witwer oder eine Witwe erneut, so endet der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Legt der Witwer oder die Witwe die Heiratsurkunde vor, erhält er eine Rentenabfindung die das 24-fache der monatlichen Hinterbliebenenrente beträgt.
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