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Nimmt man eine Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung in Anspruch, so werden die Reisekosten zur Rehabilitation in Höhe der Tarife für öffentliche Verkehrsmittel übernommen.
Benutzt man das eigene Auto, so wird eine Entfernungspauschale erstattet, allerdings immer nur für die kürzeste Straßenverbindung.
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