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Die Regelaltersrente ist die Rente, die man mit dem vollendeten 65. Lebensjahr von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, insofern die allgemeinen Wartezeiten (§ 35 SGB VI Sozialgesetzbuch) erfüllt wurden.
Eine Beschäftigung kann auch dann noch ohne Beschränkungen ausgeübt werden.
Wer seine Regelaltersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in Anspruch nimmt, erwirbt einen Anspruch auf eine höhere Rente und zwar eine 6 % höhere Rente pro Jahr, die man den Rentenbeginn hianusschiebt.
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