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Erhält man seinen , so ist auf die im Bescheid erwähnten Fristen zu achten. Denn diese sind für einen eventuellen Einspruch bindend.
Will man dennoch nach Ablauf der Frist einen Einspruch erheben, so ist dies nur möglich, wenn der Bescheid offentsichtlich Fehler aufweist oder neue Unterlagen vorgelegt werden können, die eine neue Beurteilung ermöglichen.
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