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Wer einen ablehnenden Bescheid von der Rentenversicherung auf eine Rente oder Rehabilitation erhalten hat, kann Rechtsmittel einlegen.
Zunächst sollte man prüfen, ob alle Beschäftigungszeiten, sowie Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden.
Des weiteren kann man einen Gesprächstermin mit dem
Rentenexperten der LVA/BFA vereinbaren, um den Sachverhalt nochmals zu klären.
Eine letzte Möglichkeit ist es, einen Widerspruch einzulegen und eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegen, oder wenn man sich im Ausland aufhält, innerhalb von 3 Monaten.
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