| Pflichtversicherung, Pflichtbeiträge in der Gesetzlichen Rentenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Pflichtversicherung, Pflichtbeiträge in der Gesetzlichen RentenversicherungIn der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es den Status der Pflichtversicherung und den Status der freiwilligen Mitgliedschaft wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Alles, was über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdient wird, ist rentenversicherungsfrei. Was einerseits vorteilhaft ist, weil man keine Beiträge auf sein höheres Einkommen zahlen muss, andererseits fehlen unter Umständen im Rentenalter die Rentenansprüche, um seinen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Eine Möglichkeit besteht dann während des Arbeitslebens für die Einkomensdifferenz eine Rente auf privater Basis abzuschließen, z.B. in Form einer Riester Rente oder einer Direktversicherung.
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