| Pflegeversicherung der Rentner | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Pflegeversicherung der RentnerDie Pflegepflichtversicherung besteht nicht nur während des Arbeistlebens, sondern auch wenn man Rentenbezieher ist. Der Beitrag beträgt derzeit 1,7% von der Rente insgesamt, wovon der pflichtversicherte Rentner die Hälfte bezahlt und die andere Hälfte die Rentenversicherung. Ist der Rentner freiwilliges Mitglied in der GKV oder als Rentner PKV, so muss er den Beitrag selbst zahlen und erhält dann den Zuschuss von der Rentenversicherung. Eine Ausnahme bilden Personen, die einen Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben. Deren Beitragsanteil beträgt 0,425%.
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