| Pflegepersonen und Pflegezeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Hat ein Pflegebedürftiger Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung, so kann er sich von einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson in seiner häuslichen Umgebung pflegen lassen. Seit dem 1.April 1995 sind nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 3 SGB VI). Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflichtbeiträge. |
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