Pauschalbeitrag in der Gesetzlichen Rentenversicherung
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Pauschalbeitrag in der Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung
Für geringfügig bezahlte Beschäftigte gelten andere Regelungen zur Zahlung von Renten- und Krankenversicherung.
Zur Krankenversicherung werden pauschal 13 Prozent fällig und zur Rentenversicherung 15 Prozent.