Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für BeamteBeamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern ihre Altersvorsorge ist über die Beihilfe geregelt. Scheidet der Beamte aus dem Beamtenverhältnis aus, ohne dass er eine weitere Versorgung über die Beihilfe erhält, muss er eine Nachversicherung bei der gesetzlichen Rente beantragen.
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