| Mindestrente in der Gesetzlichen Rentenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindestrente in der Gesetzlichen RentenversicherungIm Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist eine Mindestrentenregelung nicht vorgesehen. Seit dem 01.01.2003 gibt es aber die Grundsicherung. Auf der Grundlage des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) wurde die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" als eigenständige Sozialleistung eingeführt. Für den berechtigten Personenkreis werden hierdurch in vielen – wenn auch nicht in allen - Fällen Sozialhilfeleistungen ersetzt.
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