Mindesteigenbeitrag im Rahmen der Riester Rente | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindesteigenbeitrag im Rahmen der Riester Rente
Um die volle staatliche Förderung für die Riester Rente in Form der Zulage zu erhalten, muß ein bestimmter Prozentsatz des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens als Mindesteigenbeitrag vom Versicherten selbst in die private Altersvorsorge investiert werden. Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich: 2002 und 2003 1% vom beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen
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