| Mehrfachbeschäftigung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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MehrfachbeschäftigungHat ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen parallel, so handelt es sich um eine Mehrfachbeschäftigung.
Überschreitet das Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen in der Summe die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bzw. Rentenversicherung, werden nur die Beiträge bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze fällig.
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