| Lohnabzugsverfahren | ||||||||||||||||||||||||||||||
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LohnabzugsverfahrenBei Arbeitnehmern werden die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse, Rentenversicherung etc. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen, wenn der Arbeitnehmer Pflichtmitglied ist. Der Anteil des Arbeitnehmers wird von seinem Lohn einbehalten im Lohnabzugsverfahren und der gesamte Beitrag dann vom Arbeitgeber an die Krankenversicherung überwiesen. Die jeweilige Krankenkasse verteilt dann die Beiträge an die jeweiligen Sozialversicherungseinrichtungen wie Rentenversicherung etc.
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