| Kindererziehungszeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der RentenversicherungKindererziehungszeiten werden dem oder der Erziehenden seit Januar 1992 die ersten 3 Jahre nach der Geburt angerechnet. Für alle Eltern, die vor 1992 Eltern geworden sind wir ein Jahr als Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung angerechnet.
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