| Kapitaldeckungsverfahren | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Kapitaldeckungsverfahren in der privaten RentenversicherungDie gesetzliche Rentenversicherung kalkuliert ihre Beiträge nach dem Umlageverfahren und die private Rentenversicherung legt das Kapitaldeckungsverfahren zugrunde. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die eingezahlten Beiträge zu einem persönlichen Vermögensbestand angespart plus Zinsezinsen, welches dann bei Rentenbeginn als Rente ausgezahlt wird. Das Umlageverfahren bildet keine Rücklagen, sondern bezahlt die aktuellen Rentenansprüche mit den aktuellen Beitragszahlungen aus.
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