| Höchstbeitrag Gesetzliche Rentenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Höchstbeitrag Gesetzliche RentenversicherungDer Höchstbeitrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich aus der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze multipliziert mit dem Beitragssatz der gesetzlichen Rente. Die Beitragsbemessungsgrenze wird für jedes Jahr neu festgelegt und der Beitragssatz kann ebenfalls geändert werden. Der Beitrag bei der GRV ist auf den Höchstbeitrag begrenzt.
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