| Haushaltshilfe | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe bei RehabilitationNimmt man an einer Rehabilitation teil, die durch die gesetzliche Rentenversicherung getragen wird, so hat man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe. Und zwar wenn die Führung des eigenen Haushalts wegen der Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Oder wenn im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
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