| Grundbewertung in der Gesetzlichen Rentenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Grundbewertung in der Gesetzlichen RentenversicherungGrundbewertung = die Summe der Entgeltpunkte aus allen Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten geteilt durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate im Gesamtzeitraum Der belegungsfähige Gesamtzeitraum in der Rentenversicherung umfasst i.d.R. die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Kalendermonat vor Beginn der Rente (beziehungsweise bei Renten wegen Erwerbsminderung bis zum Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit). Der so ermittelte Durchschnittswert ist der Gesamtleistungswert nach der Grundbewertung. Der Durchschnittswert ist nach der Grundbewertung der maßgebende Gesamtleistungswert insofern sich nach der Vergleichsbewertung kein höherer beziehungsweise gleich hoher Durchschnittswert ergibt.
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