| Gemeinschaftsrecht | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Gemeinschaftsrecht in der SozialversicherungGemeinschaftsrecht sind koordinierende Regelungen, die bezüglich der Sozialversicherung, wie Rentenversicherung, Krankenversicherung innerhalb der Mitgliedstaaten gelten. Das sind im Bereich der sozialen Sicherheit die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72. Diese sind anzuwenden auf: Ab 01.6.2003 gelten die Verordnungen darüber hinaus auch für Personen, die nicht zum oben genannten Personenkreis zählen, wenn sie im Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union rechtmäßig wohnen und mindestens in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union versichert waren.
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