| Fremdrenten | ||||||||||||||||||||||||||||||
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FremdrentenMit dem Begriff Fremdrenten werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung ausländischer "fremder" Beitragszahlungen bzw. Zeiten in der deutschen Rentenversicherung. Das deutsche Fremdrentengesetz (FRG) wurde als Bestandteil (Art. 1) des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) vom 25. Februar 1960 (BGBl. I S. 93) rückwirkend zum 1. Januar 1959 in Kraft gesetzt.
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