| Freiwillige Gesetzliche Rentenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Freiwillige Gesetzliche RentenversicherungIm wesentlichen ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eine Pflichtversicherung. Für einige Personenkreise ist eine freiwillige Mitgliedschaft möglich oder sie sind versicherungsfrei, wie z. B. Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit und vergleichbare Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Sie ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Altersicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren Pflichtmitgliedschaft im Umlageverfahren finanziert wird. Für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmermit gilt die Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ein darüberhinausgehendes Gehalt ist von den Rentenversicherungsbeiträgen befreit.Ein vollständiger Austritt aus der Gesetzlichen Rentenversicherung ist für diesen Personenkreis nicht möglich.
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