Finanzausgleich zwischen der Arbeiterrentenversicherung und der Angestelltenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzausgleich zwischen der Arbeiterrentenversicherung (LVA) und der Angestelltenversicherung (BFA)
Finanzausgleich ist der Ausgleich zwischen den Rentenversicherungsträgern einerseits der Arbeiterrentenversicherung (LVA) und andererseits der Angestelltenversicherung (BFA), beide sind Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu diesem Finanzausgleich kommt es immer dann, wenn die liquiden Mittel eines Rentenversicherungsträgers eine halbe Nettomonatsausgabe des Vorjahres unterschreitet. Dieser Finanzausgleich ist für beide Seiten verpflichtend.
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