| Erwerbsunfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||
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ErwerbsunfähigkeitErwerbsunfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte eine dauernde regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt kann oder daraus ein Arbeitseinkommen zu erzielen ist, das 350 Euro monatlich nicht überschreitet.
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