Erstattungsanspruch in der Sozialversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Erstattungsanspruch in der SozialversicherungWenn eine Rente nachträglich bewilligt wird und aufgrunddessen der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder -hilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) für die Vergangenheit ganz oder teilweise entfällt, kann der andere Sozialversicherungsträger einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend machen. Erstattungsberechtigt sind hauptsächlich die Krankenversicherung wegen Krankengeld, das Arbeitsamt wegen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfeträger wegen Sozialhilfe.
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