| Einzugsstelle Rente | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Einzugsstelle RenteDie Beiträge zur Rentenversicherung werden wie die der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an die Einzugsstelle gezahlt, d.h. an die gesetzliche Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer pflichtversichert ist. Ist ein Beschäftigter bei keiner Krankenversicherung Mitglied, kann der Arbeitgeber eine gesetzliche Krankenkasse wählen, an die dann die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.
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