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Direkte Zulage im Rahmen der Riester Rente
Der Staat fördert die private Altersvorsorge in Form einer Riester Rente mit einem Zuschuß, der so genannten "direkten Zulage". Diese Zulage besteht aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage. Beide sind unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Dies zahlt sich besonders für Ehepaare und Alleinstehende mit Kindern und geringem Einkommen aus ihr Fördermittel-Anteil erreicht bis zu 93 Prozent. Welche Zuschüsse bekomme ich maximal vom Staat?
Damit Sie die Zuschüsse zur Riesterrente bekommen, müssen Sie eine eigene Sparleistung erbringen. Diese beträgt bis 2008 drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, danach vier Prozent. Um mit einem Vorjahreseinkommen von z.B. 38.000 € die volle Höhe der Förderung von 504 € zu erhalten, sind bis 2008 eigene Sparleistungen von 1140 € notwendig. Ab 2008 steigt die Förderung auf 678 € und die eigene Sparleistung bei gleichem Einkommen auf 1520€.
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