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Bevollmächtigter für RentenangelegenheitenZur Erledigung von Rentenangelegenheiten kann ein Versicherter, Rentenbezieher- und Antragsteller andere Personen beauftragen. Es ist wichtig, dass der Beauftragte eine unterschriebene Vollmacht erhält. Bevollmächtigte können sein: Verbände, Gewerkschaften, Rechtsanwälte, Rechtsbeistände (wie z.B. Rentenberater) sowie Privatpersonen. Diese Vollmacht kann z.B. für Stellung eines Rentenantrags, sämtlichen Schriftwechsel mit der Rentenversicherung aber auch für einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung sowie Erhebung von Widerspruch und Klage ausgestellt werden.
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