| Beitragszeiten Gesetzliche Rentenversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Beitragszeiten Gesetzliche RentenversicherungBeitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten. Auch die Beiträge die bis 1945 nach Reichsrecht oder bis 1990 zur Sozialversicherung der ehemaligen DDR gezahlt wurden, gehören dazu. Es können unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge für Zeiten nachgezahlt werden, die schon längere Zeit zurückliegen. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Arbeitnehmer, bei denen man annimmt, daß sie einen Schutz in der Rentenversicherung nicht brauchen. So sind z.B. Beamte, Richter und Soldaten von vornherein versicherungsfrei. Andere Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) können einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.
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