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Beitragsfreie Zeiten
Ersatzzeiten sind Zeiten, in denen Versicherte durch außergewöhnliche Umstände an der Beitragszahlung gehindert waren. Beispiele dafür sind Kriegsdienst, Vertreibung oder politische Haft in der früheren DDR. Ersatzzeiten zählen bei der Erfüllung sämtlicher geforderter Versicherungszeiten mit. Anrechnungszeiten sind Zeiten, während derer der Versicherte aus besonderen, meist persönlichen Gründen an einer Beitragszahlung gehindert war. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr. Anrechnungszeiten zählen nur in bestimmten Fällen zu den Versicherungszeiten mit. Die Anrechnungszeiten spielen vor allem für die Altersvorsorge für Frauen eine wichtige Rolle. Die Zurechnungszeit soll eine angemessene Rente gewährleisten, wenn der Versicherte bereits in jungen Jahren erwerbsgemindert wird oder stirbt. Die aufgrund des geringen Alters nur wenigen rentenrechtlichen Zeiten werden durch die Zurechnungszeit aufgestockt.
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