Ausnahmevereinbarung |
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Ausnahmevereinbarung VersicherungszugehörigkeitEinzelfallregelung im Rahmen des Gemeinschaftsrechts oder Abkommensrechts bezüglich der Versicherungszugehörigkeit (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) bei Beschäftigung im Ausland oder bei Beschäftigung von Personen aus dem Ausland. Ausnahmevereinbarungen werden von den jeweils zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten beziehungsweise Abkommensstaaten auf Antrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen.
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