Arbeitsunfähigkeit |
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Arbeitsunfähigkeit Gesetzliche RentenversicherungWenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht fähig ist, seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnliche Beschäftigung auszuüben liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn sich der Arbeitnehmer z.B. im Krankenhaus oder zur medizinischen Rehabilitation befindet und dabei seine Krankenversicherung in Anspruch nimmt. Unbeachtet bleibt dagegen, ob der Versicherte noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit (z. B. Verweisungsberufe) zu verrichten. Wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt, muß dies dem Arbeitgeber und der Krankenkasse per ärztlichem Attest über die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden. Daraus ergeben sich eine Reihe von Ansprüchen auf Sozialleistungen. Im rentenrechtlichen Sinne ist der Begriff der Arbeitsunfähigkeit hier als Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeit, vom
beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden.
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