| Arbeitsentgelt | ||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitsentgelt und RentenversicherungDas Arbeitsentgelt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet. Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung für Arbeitnehmer. Dazu gehören grundsätzliche alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen. Das sind neben dem Gehalt oder Lohn also z.B. auch Familienzuschläge, Gewinnanteile, Überstundenvergütungen, der Wert der Sachbezüge, Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen etc. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgelder, zusätzliche Monatsentgelte, Tantiemen, Gratifikationen, gehören ebenso zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das gesamte Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung mit ihrem Bruttobetrag sozialversicherungspflichtig. Ausgenommen sind pauschal besteuerte Einkünfte.
|
||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||