| Arbeitseinkommen | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Arbeitseinkommen bei Selbständigen RentenversicherungDie Grundlage der Beitragsberechnung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung ist für Selbständige das Arbeitseinkommen. Es ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Ermittlung des Gewinns sind steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt zu lassen und Veräußerungsgewinne abzuziehen.
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