| Arbeitsbuch | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Arbeitsbuch als Nachweis für die RentenversicherungDas Arbeitsbuch wurde in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg und noch kurze Zeit danach verwendet. Dort waren i.d.R. Angaben über Ausbildung und Beschäftigungsverhältnisse verzeichnet. Damit kann man ein Versicherungsverhältnis in der Rentenversicherung glaubhaft machen, es gilt aber nicht als Nachweis.
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