| Arbeitsausfalltage | ||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitsausfalltage und SozialversicherungArbeitsausfalltage sind alle im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR seit etwa 1974/75 bis 30.6.1990 eingetragenen Zeiten, in denen Geldleistungen der Sozialversicherung (z.B. Krankengeld, Schwangerschafts- und Wochengeld usw.) bezogen wurden. Dazu gehören aber auch andere Zeiten (z.B. Freistellung von der Arbeit zur Pflege erkrankter Kinder u.ä.). Sind in der Zeit vor dem 01.07.1990 Arbeitsausfalltage bescheinigt, entstehen keine Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft bzw. Mutterschaft.
|
||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||