| Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes) gilt für Ansprüche und Anwartschaften, die aufgrund der Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (Versorgungssysteme) im Beitrittsgebiet erworben worden sind. Das Gesetz regelt die Schließung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR und deren Überführung in die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.
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