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AltersrentenDie Altersrente ist wohl für die meisten das wichtigste Einkommen im Alter. Sie hat eine Lohn- bzw. Einkommensersatzfunktion wenn die bisherige Erwerbstätigkeit altersbedingt wegfällt. Eine Rente aus Altersgründen ist als Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und als Altersrente für Frauen gewährleistet. Antragstellung und RentenbeginnNach § 99 SGB VI wird die Altersrente auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen (§ 16 SGB I), er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen. Durch den Zeitpunkt der Rentenantragstellung wird der Rentenbeginn bestimmt. Wird der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt, beginnt die Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Wird der Rentenantrag erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist gestellt, beginnt die Rente am ersten des Monats der Antragstellung. Damit ein reibungsloser Übergang von der Erwerbstätigkeit in das Rentnerdasein gewährleistet ist, sollte der Rentenantrag etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des für die Rente maßgeblichen Lebensalters gestellt werden. Drei Voraussetzungen müssen generell erfüllt sein, damit ein Anspruch auf eine Altersrente gegeben ist: 1. persönliche Voraussetzungen (z.B. Vollendung eines bestimmten Lebensalters) Um eine vorzeitige Altersrente (vor Vollendung des 65. Lebensjahres) erhalten zu können, muß eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgegeben werden. Falls die Beschäftigung nicht aufgegeben wird, kann der Hinzuverdienst dazu führen, daß die Rente nur als Teilrente gezahlt oder abgelehnt wird. Die Altersgrenzen für die Altersrente für Frauen, wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und für langjährig Versicherte wird stufenweise auf das 65. Lebensjahr hochgesetzt.
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