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Gleitende Altersgrenze
Unter gleitender Altersgrenze versteht man, wer ab dem Jahr 2000 in Altersrente gehen will, für den wird die Altersgrenze für langjährig Versicherte, Frauen und Arbeitslose stufenweise zurück auf das 65. Lebensjahr angehoben. Für jedes Jahr, was man vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen will, wird die Rente um 3,6 Prozent gekürzt. |
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