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Altersgrenze Rentenversicherung
Als Altersgrenze für einen Rentenanspruch, wird die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung bezeichnet. Die Regelaltersgrenze liegt derzeit beim 65. Lebensjahr. Andere Altersrenten können bereits mit dem 60. oder 63. Lebensjahr bezogen werden. Diese Altersgrenzen werden stufenweise auf die Regelaltersgrenze von 65 Jahren beziehungsweise für die Altersrente wegen Schwerbehinderung auf das 63. Lebensjahr angehoben. Wenn man einen Rentenabschlag in Kauf nimmt, ist auch eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente möglich. |
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