Am 01.01.2005 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung der Altersvorsorge mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) geschaffen. Hier werden die Bedingungen für die Altersvorsorge verbessert und Gleichbehandlung aller Vorsorgeempfänger geregelt.
Die berufstätigen Bürger werden durch die Steuerfreistellung von Vorsorgeaufwendungen finanziell entlastet. Im Gegenzug werden Rentenleistungen besteuert.
Der Gesetzgeber fördert verschiedene Vorsorgeprodukte z.B. Riester Rente, Rürup Rente durch Steuervorteile oder über Zulagen Riesterrente.